Kanzlei  Ich freue mich über Ihr Interesse an der Website meiner Kanzlei und möchte Sie herzlich willkommen heißen. Unternehmen, Unternehmer und Privatleute werden von mir in bestimmten Gebieten des Zivil- & Wirtschaftsrechts beraten und, wenn notwendig, aus- sergerichtlich sowie gerichtlich vertreten. Ziel ist es stets, das unter Berück- sichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls bestmögliche Ergebnis zu er- zielen, wobei dieses nicht immer mit dem juristischen Erfolg gleichzusetzen ist. Wahlspruch Richtschnur meiner Tätigkeit ist der Wahlspruch:      “ Il faut commencer par connaître, pour apprendre à juger; ... .“ *  Er ermahnt dazu, erst zu urteilen, wenn die Fakten des  Falles so umfassend wie möglich  ermittelt sind und erinnert daran, das eigene Wissen genau zu prüfen, dessen dabei erkannten Umfang  zu respektieren sowie entsprechend zu handeln. Gegebenenfalls werde ich daher die Mandatierung eines ande- ren Beraters (z.B. Fachanwalt, Steuerberater etc.) empfehlen, sei es für den gesamten Fall oder nur für bestimmte Aspekte. ____________________ R  E  C  H  T  S  A  N  W  A  L  T Jörg-Henning von Winterfeld *  Der Satz ist ein Zitat aus einem Brief von Friedrich II. von Preußen an Voltaire vom 22. 11.1738      - Man muß mit dem Erkennen beginnen, um urteilen zu lernen. -